als Zeugin vom 22. August 2024 act. 104), der Beschuldigte dagegen aussagte, dass sie die Bremsen nicht gelöst habe und stehen geblieben sei, als sich die (zuvor stehende) Kolonne vor ihr in Bewegung gesetzt habe (polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten vom 8. August 2023 act. 81; Einvernahme - 15 -