polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten vom 8. August 2023 act. 80 f.; Einvernahme des Beschuldigten vom 15. Oktober 2024 act. 88 f.; Einvernahme C._____ als Zeugin vom 22. August 2024 act. 103 f.; polizeiliche Einvernahme von D._____ [Ehefrau des Beschuldigten; Beifahrerin beim Unfall] vom 8. August 2023 act. 93). Der Beschwerdeführer kollidierte mit der rechten Frontseite des aus einer Seitenstrasse nach links in die R-Strasse abbiegenden Personenwagens des Beschuldigten. Sein Motorrad wurde an den (aus seiner Anfahrtsrichtung gesehen) linken Strassenrand geschleudert (Fotos der Schäden am Personenwagen und des Unfallorts mit Endlage des Motorrads act.