5. 5.1. 5.1.1. Es ist unbestritten, dass es am 8. August 2023 um ca. 16.15 Uhr in Q._____ zu einem Verkehrsunfall kam zwischen dem Beschuldigten, welcher mit seinem Personenwagen aus einer Seitenstrasse nach links in die R- Strasse (Fahrtrichtung S._____) abbiegen wollte, und dem Beschwerdeführer, welcher mit seinem Motorrad auf der R-Strasse in Richtung T._____ links an einer Fahrzeugkolonne vorbeifuhr (Polizeirapport mit Skizze und Fotos act. 51 ff.; polizeiliche Einvernahme des Beschwerdeführers vom 14. August 2023 act. 67 f.; Einvernahme des Beschwerdeführers vom 15. Oktober 2024 act. 76 ff.; polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten vom 8. August 2023 act.