Eine Atemalkoholkontrolle des Beschuldigten finde sich nicht in den Akten, obwohl eine solche gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten routinemässig durchgeführt werde. Der Beschuldigte sei einschlägig wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Alkoholkonzentration vorbestraft. - 11 - 4. 4.1. Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 125 Abs. 1 StGB). Ist die Schädigung schwer, so wird der Täter von Amtes wegen verfolgt (Art. 125 Abs. 2 StGB).