C._____ habe den Beschuldigten gesehen, ihm aber nicht den Vortritt gewährt. Sie habe kein Zeichen gegeben und nicht unbedingt Blickkontakt gehabt, sondern einfach geschaut und angehalten. Die Annahme der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, dass C._____ dem Beschuldigten durch konkludentes Verhalten den Vortritt eingeräumt habe, sei damit willkürlich.