3.4. Mit Beschwerdeantwort des Beschuldigten wird im Wesentlichen geltend gemacht, es gehe aus den übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und der Zeugin C._____ hervor, dass sich der Beschuldigte sehr langsam und vorsichtig vorgetastet habe und er stets den von beiden Seiten herkommenden Verkehr beobachtet habe. Er habe sich verkehrsregelkonform verhalten und habe damit auch auf das korrekte Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer vertrauen dürfen. Er habe nicht mit dem die Kolonne widerrechtlich überholenden und von links auf der Gegenfahrbahn heranfahrenden bzw. heranrasenden Beschwerdeführer rechnen müssen. Die Zeugin C.__