sein. Bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe der Beschuldigte seinen gesundheitlichen Zustand als schlecht beschrieben und angegeben, dass er aufgrund diverser chronischer Erkrankungen eine IV-Rente erhalte. Am Unfallort habe er gegenüber der Polizei noch angegeben, dass er fit und alles "tiptop" sei. Beim Beschuldigten sei (anders als beim Beschwerdeführer) keine Blut- und Urinprobe entnommen worden, was aufgrund seiner einschlägigen Vorgeschichte mit zwei Verurteilungen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Alkoholkonzentration am 26. Oktober 2018 und 22. Oktober 2021 indessen angezeigt gewesen wäre.