Sein ebenfalls unfallkausales Überholmanöver sei rechtswidrig gewesen. Entsprechend sei er mit in Rechtskraft erwachsenem Strafbefehl vom 7. Februar 2024 wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch Überholen einer haltenden Kolonne verurteilt worden. Nach dem Vertrauensgrundsatz dürfe jeder Strassenbenützer, welcher sich selbst verkehrsregelkonform verhalte, darauf vertrauen, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln einhalten und ihn weder behindern noch gefährden, sofern keine Anzeichen für das Gegenteil vorliegen würden. Dem Beschuldigten sei durch die Zeugin C._____ der Vortritt gewährt worden.