3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Staates." 3.2. Am 6. Dezember 2024 leistete der Beschwerdeführer die mit Verfügung vom 2. Dezember 2024 eingeforderte Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 1'000.00. 3.3. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2024 erstattete die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.4. Mit Eingabe vom 27. Januar 2025 erstattete der Beschuldigte die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.