3. 3.1. Mit Eingabe vom 21. November 2024 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die ihm am 11. November 2024 zugestellte Einstellungsverfügung und stellte die folgenden Anträge: -3- " 1. Die Einstellungsverfügung vom 5. November 2024 (Akten Nr. STA4 ST.2023.3402) sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, die Strafuntersuchung wegen fahrlässiger einfacher und fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) durchzuführen.