Der Beschwerdeführer erhob am 9. Februar 2024 (Postaufgabe 12. Februar 2024) Einsprache gegen diesen Strafbefehl. Nachdem der Beschwerdeführer die Einsprache am 14. März 2024 zurückgezogen hatte, stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Verfügung vom 15. März 2024 fest, dass der Strafbefehl vom 7. Februar 2024 in Rechtskraft erwachsen sei. 2. Am 5. November 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten, was die Oberstaatsanwaltschaft am 6. November 2024 genehmigte.