1.2. 1.2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 7. Februar 2024 wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à Fr. 120.00. Der Beschuldigte erhob am 20. Februar 2024 Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.2.2. Am 7. Februar 2024 verurteilte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Beschwerdeführer wegen Verletzung der Verkehrsregeln (Überholen haltende Kolonne durch Motorradfahrer) zu einer Busse von Fr. 500.00 (ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe).