2. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wird gutgeheissen und Rechtsanwalt Markus Meier als ihr unentgeltlicher Rechtsbeistand eingesetzt. 3. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. - 13 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)