Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. Dezember 2024 ausgeführt, dass sie auf eine zweite Opfereinvernahme verzichte, die Aktenordnung sowie das Verfahrensprotokoll habe erstellen lassen und dem Beschuldigten mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 den Verfahrensabschluss angezeigt habe. Nach dem oben Dargelegten liegt damit keine Rechtsverzögerung durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vor. Diese wird (nach Abschluss des vorliegenden Beschwerdeverfahrens und vorbehaltlich eines Weiterzugs an das Bundesgericht) nun aber gehalten sein, die Strafsache zeitnahe zur Anklage zu bringen.