Insbesondere musste das mit Verfügung vom 15. November 2023 angeordnete psychiatrische Gutachten über den Beschuldigten abgewartet werden, welches am 24. April 2024 erstattet worden ist. Nach Eingang des Gutachtens am 24. April 2024 sind seitens der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten keine nennenswerten Untersuchungs- bzw. Verfahrenshandlungen mehr vorgenommen worden, wobei die Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau einzig die Verlängerung der Ersatzmassnahmen zum Gegenstand hatten und die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten grundsätzlich nicht daran gehindert hätten, weitere Untersuchungshandlungen vorzunehmen oder Anklage zu erheben.