3.2.2. Wie sich aus den Ausführungen in E. 3.2.1. ergibt, fanden bis im April 2024 diverse Untersuchungshandlungen statt, welche die Dauer des Strafverfahrens bis zu diesem Zeitpunkt ohne Weiteres rechtfertigen. Insbesondere musste das mit Verfügung vom 15. November 2023 angeordnete psychiatrische Gutachten über den Beschuldigten abgewartet werden, welches am 24. April 2024 erstattet worden ist.