Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau (act. 1041), welche diese mit Entscheid vom 31. Oktober 2024 (SBK.2024.293) abwies. Am 29. August 2024 ersuchte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten um Einsetzung einer Beistandschaft für das Opfer zur Klärung des Kindeswohls (act. 43), wobei dieser Antrag mit Entscheid des Bezirksgerichts Muri vom 14. Oktober 2024 abgewiesen wurde (act. 1060 ff.).