Eine dagegen erhobene Beschwerde des Beschuldigten wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 6. August 2024 (SBK.2024.172) ab (act. 996 ff.). Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 16. September 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Ersatzmassnahmen mit Verfügung vom 23. September 2024 bis zum 22. Dezember 2024 (act. 1030 ff.). Dagegen erhob der Beschuldigte am 8. Oktober 2024 Beschwerde bei der - 10 -