Ein Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten vom 5. Oktober 2023 wies das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 17. Oktober 2023 ab (act. 718 ff.). Ein weiteres Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten vom 2. November 2023 wies das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 13. November 2023 ab und verlängerte – auf Antrag der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hin – gleichzeitig die Untersuchungshaft über den Beschuldigten um drei Monate bis am 23. Februar 2024 (act. 751 ff.).