ten elektronischen Geräte wurden per 11. Oktober 2023 bzw. 26. Oktober 2023 ausgewertet (act. 1124 ff.). Mit Verfügung vom 15. November 2023 ordnete die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über den Beschuldigten an (act. 74 f.), welches am 24. April 2024 erstattet wurde (act. 113 ff.).