Nach dem Vorliegen der beiden Entscheide der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau habe sich die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten dazu entschlossen, auf eine zweite Opfereinvernahme zu verzichten und habe die Aktenordnung und das Verfahrensprotokoll durch die Kanzlei erstellen lassen. Der Verfahrensabschluss sei dem Beschuldigten mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 angezeigt und ihm sei das rechtliche Gehör betreffend vollständige Einsicht der Beschwerdeführerin in das psychiatrische Gutachten gewährt worden.