Eine schwerwiegende Verletzung des Beschleunigungsgebots sei darin jedenfalls nicht auszumachen. Hingegen sei nach Eröffnung des Entscheids der KESB vom 14. Oktober 2024 keine wesentliche Veränderung der Aussagewilligkeit der Beschwerdeführerin mehr zu erwarten gewesen. Jedoch könne von der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten auch nicht erwartet werden, innert Tagen über eine zweite Einvernahme der Beschwerdeführerin zu befinden.