Am 24. April 2024 habe das Gutachten über den Beschuldigten vorgelegen. Insofern sei noch im März 2024 eine Untersuchungshandlung vorgenommen worden, aus der die Notwendigkeit einer zweitmaligen Opfereinvernahme hervorgegangen sei. Daneben sei bis Ende April 2024 der Eingang des Gutachtens ausgestanden. Von einem abschlussreifen oder stillstehenden Verfahren im Frühjahr 2024 oder gar Ende 2023 könne nicht die Rede sein.