Weiter sei davon auszugehen, dass eine formelle Rechtsverweigerung vorliege. So habe sich die Beschwerdeführerin bereits im Jahr 2023 an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gewandt und mitgeteilt, dass das Verfahren zügig voranzutreiben sei, da sie stark darunter leide und auch ihre schulische sowie persönliche Entwicklung durch die Last des laufenden Strafverfahrens und der damit einhergehenden Unsicherheit stark beeinträchtigt werde. Auf alle diese Eingaben sei nie eine Reaktion seitens der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erfolgt, woraus ersichtlich sei, dass sie sich den Anliegen der Beschwerdeführerin gänzlich verweigere.