Während des laufenden Strafverfahrens seien die von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragten Ersatzmassnahmen jeweils von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau geschützt bzw. verlängert worden und würden auch noch andauern. Obschon in der Lehre gerade die Verfahrensverzögerung in Haftverfahren als Gefahr des unbewussten Aufbaus einer Drucksituation gegenüber einer beschuldigten Person befürchtet werde, werde die Beschwerdeführerin den Verdacht nicht los, dass sich die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nicht mit dem Geständnis des Beschuldigten habe zufrieden geben können und den Druck des laufenden Strafverfahrens dergestalt