Ab dem 19. November 2024 habe sich die Beschwerdeführerin gezwungen gesehen, die Ausarbeitung der Rechtsverzögerungsbeschwerde in Auftrag zu geben. Während des laufenden Strafverfahrens seien die von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragten Ersatzmassnahmen jeweils von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau geschützt bzw. verlängert worden und würden auch noch andauern.