Auch dieser Antrag sei abgelehnt worden, da die Beschwerdeführerin bereits ordnungsgemäss vertreten gewesen sei. Im Rahmen der Kindsanhörung habe die Beschwerdeführerin allerdings nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie unter dem laufenden Strafverfahren leide und sich den schnellen Abschluss herbeisehne.