Diese Eingabe sei unbeantwortet geblieben und es hätten wiederum keine (erkennbaren) Verfahrenshandlungen stattgefunden. Anstelle der Beantwortung der Eingaben bzw. der Fortführung des Strafverfahrens habe sich die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten scheinbar dazu entschlossen, wiederum ein KESB-Verfahren zu initiieren, in welchem die Errichtung einer Beistandschaft für die Beschwerdeführerin hätte geprüft werden sollen. Auch dieser Antrag sei abgelehnt worden, da die Beschwerdeführerin bereits ordnungsgemäss vertreten gewesen sei.