Diese Eingabe sei unbeantwortet geblieben und es hätten auch keine weiteren – zumindest für die Beschwerdeführerin ersichtlichen – Verfahrenshandlungen stattgefunden. Am 29. August 2024 sei die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten auf die unbeantwortete Eingabe vom 14. August 2024 hingewiesen worden. Diese Eingabe sei unbeantwortet geblieben und es hätten wiederum keine (erkennbaren) Verfahrenshandlungen stattgefunden.