Im Zuge der durchgeführten Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass sich der Beschuldigte auch tatsächlicher sexueller Handlungen mit Minderjährigen schuldig gemacht haben und die Beschwerdeführerin Opfer dieser Handlungen geworden sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bereits damals darum ersucht, über die Errichtung einer Beistandschaft für die Beschwerdeführerin zu entscheiden. Dieser Antrag sei abgelehnt worden, da die Beschwerdeführerin durch Rechtsanwalt Markus Meier bereits vertreten worden sei.