3.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Beschwerdeantwort vom 4. Dezember 2024 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Am 16. Dezember 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: