3. 3.1. Mit Eingabe vom 19. November 2024 reichte die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau eine Rechtsverzögerungs- sowie Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ein und beantragte das Folgende: " 1. Es sei die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten anzuweisen, das unter der Verfahrensnummer STA4 ST.2023.3488 gegen Herrn B._____ geführte Strafverfahren ohne Verzug zum Abschluss zu bringen. Es sei ihr hierbei Frist bis zum 31. Dezember 2024 anzusetzen.