2. Mit E-Mail vom 14. August 2024 wies die Beschwerdeführerin die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten unter anderem darauf hin, dass die letzten Verfahrenshandlungen bereits ein halbes Jahr zurückliegen würden, und ersuchte um Abschluss bzw. Fortführung des Verfahrens. Mit E-Mails vom 29. August 2024 und 24. Oktober 2024 stellte die Beschwerdeführerin fest, dass ihre E-Mail vom 14. August 2024 unbeantwortet geblieben sei und wies erneut auf ihre darin geschilderten Anliegen hin.