__ GmbH daraufhin aufgefordert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen oder die Vorauszahlung zurückzuerstatten, was mit "E-Mail-Terror" und einer absurden Schadenersatzforderung von Seiten der F._____ GmbH (bzw. der Beschwerdeführerin) über Fr. 1'500.00 beantwortet worden sei (Rz. 35 – 43). Der Beschwerdeführerin wurde in der Strafanzeige weiter vorgeworfen, diverse Online-Firmen zu betreiben, welche Fake-Dienstleistungen im Internet anbieten würden (Rz.