_ brachte vor, am 21. November 2023 über eine Firma der Beschwerdeführerin (die F._____ GmbH) für den 24. November 2023 Dolmetscherleistungen bestellt und den Rechnungsbetrag von Fr. 649.00 im Voraus bezahlt zu haben. Am 22. November 2023 sei ihm mitgeteilt worden, dass der eingeplante Dolmetscher einen Autounfall erlitten habe, weshalb die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden könnten. Der Privatkläger habe die F._____ GmbH daraufhin aufgefordert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen oder die Vorauszahlung zurückzuerstatten, was mit "E-Mail-Terror" und einer absurden Schadenersatzforderung von Seiten der F.___