Anfechtungs- Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau vom 8. November gegenstand 2024 betreffend amtliche Verteidigung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 1. Mai 2024 einen Strafbefehl (ST.2024.2849) gegen die Beschwerdeführerin wegen falscher Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB). Dieser wurde der Beschwerdeführerin am 15. Juli 2024 ausgehändigt. Mit bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 18. Juli 2024 eingegangenem Schreiben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache.