__ AG gutschrieb und welche Rolle dabei die Beschuldigten 1 und 2 hatten, ist zur Beurteilung dieses vertraglichen Herausgabe- bzw. Ersatzanspruchs im Ergebnis unwesentlich. Es ist daher auch nicht davon auszugehen, dass diesen Fragen im Rahmen des Zivilverfahrens einlässlich nachgegangen würde, sodass sich das Zivilverfahren auf das Ergebnis des Strafverfahrens auswirken und die Beweiswürdigung im Strafverfahren erheblich erleichtern würde.