Dem Rahmenvertrag vom 16. Dezember 2013 zufolge (vgl. Strafanzeigebeilage Nr. 4) beinhaltete der Auftrag der Beschuldigten 3 Kassenleerungen, Geldabholungen, Transporte, Reporting an die Beschwerdeführerin sowie Gutschriften an die Beschwerdeführerin. Die Beschuldigte 3 brachte mithin Bargeld von einem Ort zum anderen, um es dort gezählt zuhanden der Beschwerdeführerin einzuzahlen. Das (fremde) Bargeld sollte demnach nicht mit dem eigenen Geld der Beschuldigten 3 oder anderer Kunden vermischt, sondern separat transportiert, gelagert und zuhanden der Beschwerdeführerin gutgeschrieben werden.