Zusammenstellungen präsentiert, welche widersprüchliche Inhalte aufgewiesen hätten, bei welchen die Tresorbestände per Ende Jahr in keinem Jahr mit jenen der unterzeichneten Saldobestätigungen übereingestimmt hätten und die in gewissen Jahren negative Tresorbestände ausgewiesen hätten, was bei Bargeldbeträgen "physikalisch" gar nicht möglich sei. Gemäss Zusammenstellung des Beschuldigten 1 belaufe sich der Tresorbestand per 21. Dezember 2023 auf Fr. 96'452.83. Wäre dem so, wären der Beschuldigten 3 Gelder der Beschwerdeführerin in der Höhe von Fr. 1'903'934.42 abhandengekommen.