Im Rahmen des Versuchs, den Differenzbetrag mit der Beschuldigten 3 zu klären, hätten am 13. Dezember 2023 und am 22. Dezember 2023 Besprechungen stattgefunden. Anlässlich letzterer habe der Beschuldigte 1 Zusammenstellungen präsentiert, welche widersprüchliche Inhalte aufgewiesen hätten, bei welchen die Tresorbestände per Ende Jahr in keinem Jahr mit jenen der unterzeichneten Saldobestätigungen übereingestimmt hätten und die in gewissen Jahren negative Tresorbestände ausgewiesen hätten, was bei Bargeldbeträgen "physikalisch" gar nicht möglich sei.