Dieser Aufforderung sei die Beschuldigte 3 nicht nachgekommen, es sei einzig noch eine Gutschrift in der Höhe von Fr. 75'500.00 eingegangen. Die Beschuldigte 3 habe in den Jahren 2022 und 2023 nachweislich Bargeld in der Höhe von Fr. 11'532'721.50 abgeholt, jedoch lediglich Fr. 10'668'770.00 gutgeschrieben und Reka Checks in der Höhe von Fr. 2'380.00 abgegeben. Daraus ergebe sich eine Differenz in der Höhe von Fr. 1'971'287.25, deren Verbleib der Beschwerdeführerin nicht bekannt sei. Dazu würden noch die durch Diebstahl im Mai/Juni 2023 abhanden gekommenen Beträge in der Höhe von total Fr. 29'100.00 kommen.