auf welcher eine Ablieferung an die G._____ AG in der Höhe von Fr. 300'000.00 (datierend vom 3. November 2023) aufgeführt worden sei. Auf Nachfrage bei der G._____ AG habe diese jedoch mitgeteilt, keine Lieferung erhalten zu haben. Am 22. November 2023 habe die Beschwerdeführerin den Rahmenvertrag per sofort mit der Aufforderung gekündigt, der in diesem Zeitpunkt ausstehende Saldo in der Höhe von Fr. 2'038'009.05 bis zum 27. November 2023 der Beschwerdeführerin gutzuschreiben. Dieser Aufforderung sei die Beschuldigte 3 nicht nachgekommen, es sei einzig noch eine Gutschrift in der Höhe von Fr. 75'500.00 eingegangen.