4. 4.1. Die Beschwerdeführerin erstattet am 14. März 2024 Strafanzeige gegen die Beschuldigten 1, 2 und 3 und konstituierte sich als Straf- und Zivilklägerin. Mit Eingabe vom 4. April 2024 zog sie die Zivilklage gegen die Beschuldigte 3 zurück, um diese durch das zuständige Zivilgericht beurteilen zu lassen. Am 8. April 2024 reichte die Beschwerdeführerin beim Handelsgericht des Kantons Aargau Klage gegen die Beschuldigte 3 ein und beantragte u. a., die Beschuldigte 3 sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin Fr. 1'998'129.91 nebst Zins zu 5 % seit 20. Januar 2024 zu bezahlen.