396 Abs. 1 i.V.m. Art. 385 Abs. 1 StPO) ist einzutreten. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führte zur Begründung der Sistierung aus, die Beschwerdeführerin habe zwischenzeitlich Klage gegen die Beschuldigte 3 beim zuständigen Zivilgericht eingereicht. In diesem Zivilverfahren werde nun geklärt, ob die Beschuldigte 3 der Beschwerdeführerin Gelder nicht abgeliefert habe, falls ja, in welcher Höhe Gelder nicht abgeliefert worden seien sowie was der Hintergrund dafür gewesen sei. Die Antworten auf diese Fragen seien von zentraler Bedeutung, um die gegen die Beschuldigten erhobenen Vorwürfe strafrechtlich würdigen zu können.