zu haben. 2. Mit Verfügung vom 7. November 2024 sistierte die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm das Strafverfahren. Diese Sistierungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 8. November 2024 genehmigt. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 21. November 2024 erhob die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde gegen die ihr am 13. November 2024 zugestellte Sistierungsverfügung vom 7. November 2024 und stellte die folgenden Anträge: -3- " 1. Die Sistierungsverfügung vom 7. November 2024 der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei aufzuheben.