Die Beschwerdeführerin schloss mit der Beschuldigten 3 am 16. Dezember 2013 einen Rahmenvertrag für Werttransporte. Mit diesem Rahmenvertrag verpflichtete sich die Beschuldigte 3 u. a., für die Beschwerdeführerin Kassenleerungen bei den stationären Billettautomaten auf der Strecke […] und die Geldabholungen bei den Verkaufsstellen der Beschwerdeführerin in Q._____, R._____, S._____, T._____, U._____, V._____, W._____ und X._____ vorzunehmen, das Geld zu transportieren, in der eigenen Verarbeitungszentrale zu zählen, an die Beschwerdeführerin zu rapportieren und schliesslich auf das Konto der Beschwerdeführerin bei der E._____ einzubezahlen.