__ AG, die das Arbeitsverhältnis infolge der Inhaftierung auf den 30. September 2024 beendete und ihm ein gutes Arbeitszeugnis ausstellte (vgl. Beschwerdebeilage 4-7). Die im Rahmen einer verkehrsmedizinischen Abklärung mittels Haaranalyse durchgeführte Abstinenzkontrolle bescheinigt dem Beschwerdeführer am 1. März 2023 und am 1. Dezember - 11 -