sind, sie sich bereits vor dem 10. Mai 2024 kannten und schon öfters zusammen im Ausgang waren. Auch in der Nacht vom 10. Mai 2024 verbrachten sie bereits den Abend zusammen und kamen zumindest zu Beginn des Abends gut miteinander aus. Mit fortgeschrittener Zeit waren beide immer stärker alkoholisiert. Es entbrannte zwischen ihnen ein Streit u.a. darüber, weshalb der Beschwerdeführer einen christlichen Feiertag feiere (Einvernahmeprotokoll vom 29. Mai 2024, Frage 75) und ob nun der Beschwerdeführer geizig sei. Zwischen dem Beschwerdeführer und B._____ kam es dann beinahe zu einer Schlägerei, wobei die übrigen Personen aus der Gruppe sie jeweils gerade noch zurückhalten konnten.