Weiter führt das Kurzgutachten unter dem Titel "Legalprognose" mit Verweis auf Ausführungen allgemeiner Natur zu legalprognostischen Einschätzungen aus, dass für eine Individualeinschätzung eine erweiterte psychiatrische Untersuchung erforderlich sei, welche erst im Rahmen der umfassenden psychiatrischen Beurteilung gelingen könne. Im Falle einer sofortigen Entlassung aus der gegenwärtigen Untersuchungshaft würde der Beschwerdeführer in Umstände, ähnlich wie vor seiner aktuellen Inhaftierung bestehend, zurückkehren. Dabei wären Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt und der Zugang zu Opfern wäre dem Beschwerdeführer jederzeit leicht möglich.