- Kontaktverbot gegenüber B._____, geb. tt.mm.jjjj (weder persönliche Kontakte noch telefonisch, schriftlich oder mittels sozialer Medien). - Verbot, sich B._____ und seinem Wohnort, derzeit in […], näher als 500 m anzunähern. - Überwachung des Kontakt- und Rayonverbots mittels Electronic Monitoring. - Einhaltung einer ärztlich kontrollierten Alkohol- und Betäubungsmittelabstinenz. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse des Kantons Aargau." -3-